Abklärungen
Psychiatrische Abklärungen (z.B. Plausibilisierungen) dienen der psychiatrischen Standortbestimmung hinsichtlich Diagnose, Prognose und Therapie.
Die Auftraggeber von Abklärungen sind:
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- Versicherungen (z.B. Taggeldversicherungen)
Sonstige Privat- respektive Parteiabklärungen oder «second-opinions» biete ich nicht an.
Haltung
Neben aller Fachlichkeit werden die Werte Fairness, Transparenz und Zielfokussierung hoch geschrieben.
Durchführungsort und Arbeitssetting
Die Untersuchungen zu den Abklärungen finden im Allgemeinen in meiner Praxis in Pfäffikon SZ statt, bei Bedarf auch extern (z.B. in einer Institution). Durch die günstige Verkehrsanbindung (der Praxisstandort ist nur wenige Gehminuten vom Bahnhof Pfäffikon SZ entfernt) sind auch ausserkantonale Aufträge gut durchführbar.
Durch den Verzicht auf Delegationen und Hilfspersonen im Zusammenhang mit Abklärungen können höchste Qualitätsstandards gewährleistet werden. Bei Bedarf können Abklärungen auch über eine Aktenbeurteilung erstellt werden. Die Berichtssprache ist Deutsch.
Die Anmeldung
Die Anmeldung verläuft in zwei Schritten:
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- Anfragen stellen Sie gerne per E-Mail. In diesem ersten Schritt orientieren Sie mich hinsichtlich Fragestellung, Aktenumfang, benötigte Frist sowie anderen wichtigen Punkten zur Abklärung.
- Nach erfolgter Auftragserteilung senden Sie mir die Akten (gerne elektronisch) zu und ich prüfe allfällig vorhandene Ausstandsgründe.
Fristen und Kosten
Die Fristen und Kosten («Kostendach») werden vorab vereinbart und richten sich nach dem zeitlichen Aufwand der Abklärung. Der Eingang der Akten stellt den Beginn der Abklärungsfrist dar. Das Kostendach (+/-10 Prozent) versteht sich exklusive MwSt (sofern eine solche anfällt) und beinhaltet keine Spezialuntersuchungen wie bspw. kostenintensive Bildgebungsverfahren, laborchemische Spezialanalysen oder neuro-psychologische Testbatterien. Solche Spezialkosten werden der auftraggebenden Seite nach vorgängiger Absprache zusätzlich in Rechnung gestellt. Dolmetscherkosten werden obligatorisch von der auftraggebenden Seite getragen.
Ein zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht absehbar erhöhter Abklärungsaufwand (z.B. durch ein nachträgliches Zusenden von Aktenmaterial in relevantem Umfang oder durch das Nichterscheinen der zu untersuchenden Person) kann zu erhöhten Kosten und zu einer verlängerten Frist führen. In solchen Fällen wird die auftraggebende Seite zeitnah vom Referenten informiert.
